
26.10.2009
Aufgrund der Änderung der Rechtssprechung zur Umsatzsteuer gilt bei Wasserhaus-anschlüssen und bei Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungsanlage nunmehr rückwirkend der ermäßigte Steuersatz von 7%. Für "Altfälle" bedeutet das, dass rückwirkend bis 11.08.2000 die zu viel bezahlte Umsatzsteuer von 16% bzw. 19 % auf Antrag auf 7% berichtigt und zurückbezahlt werden kann.
Erstattungsberechtigt sind nur die Personen, an die der Ausgangsbescheid der Dillenberggruppe adressiert war und diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt waren, nicht aber evtl. Käufer der entsprechenden Anwesen.
Eine Verzinsung des Erstattungsbetrages erfolgt nicht.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Vertretungsberechtigter Vorstand: Lothar Birkfeld ; Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Telefon: 09103/7936-0
Fax: 09103/7936-10
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